Das Wirtschaftschancengesetzt und was es für die Werbeartikelbranche bedeutet:
Am 22. März 2024 beschloss der Bundesrat das Wirtschaftschancengesetzt, kurz WCG. Ein Bestandteil dieses Gesetzes ist die lang fällige Anhebung der Abzugsgrenzen von Sachzuwendungen von 35 € auf 50 €.
Bislang kippte bei Überschreitung der Freigrenze von 35 € pro Jahr und Empfänger der Betriebsausgabenbezug und die Vorsteuererstattung. Diese Änderung gilt auch rückwirkend bis Januar 2024.
Das ist sehr erfreulich. Für uns als Werbemittelhändler, aber natürlich auch für alle Werbetreibenden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/wachstumschancengesetz-2216866
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